Service

Keine Vorfinanzierung der Kfz-Gutachterkosten, Sie gehen nicht in Vorleistung bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden!

Da wir die überwiegend nicht unerheblichen Zeitfenster der finalen Regulierung der Versicherungen kennen, warten wir daher im Step 1 im Interesse des Mandanten die Zahlungen der Kfz-Versicherungen ab. Da die Versicherung des Unfallgegners im unverschuldeten Haftpflichtschaden oder entsprechend der Quotierung, die Honorarkosten des Kfz-Gutachters zu erstatten hat.

  Wir bieten Ihnen einen 24-Stunden Service für Berlin, Brieselang, dem Havelland und Brandenburg sowie einen Feierabend- und Wochenendservice!

Wir besichtigen Ihr Kraftfahrzeug entsprechend Ihres Wunschtermins, kommen zu Ihnen nach Hause, fahren in Ihre Vertragswerkstatt oder z.B an Ihren Arbeitsplatz, wenn Sie für die Kfz-Unfallaufnahme an Ihrem Kraftfahrzeug kein anderes Zeitfenster einrichten können. Weiterhin erstellen wir Ihnen schnellstmöglich ein qualifiziertes Kfz-Gutachten. Vereinbaren Sie einen Termin für die Kfz-Unfallaufnahme mit uns und testen Sie unsere Flexibilität! Unter unserer Service-Hotline 0172/3900739 sind wir für Sie 24-Stunden nach einem Autounfall oder Motorradunfall erreichbar.

Kostenlose Beweissicherung bei nicht eindeutiger Schuldfrage oder Kfz-Unfallflucht

Für Ihren PKW, Motorrad, Roller, Transporter und LKW.  Somit ist sichergestellt, dass alle relevanten Unfalldaten und Parameter für die spätere Erstellung eines Unfallgutachten bzw. Beweissicherungsgutachten gesichert wurden.

Ermittlung der Versicherung des Unfallgegners

Wir ermitteln diese im Rahmen des uns Möglichen gern, um Ihnen eine schnelle Erstellung des Unfallgutachtens gewährleisten zu können.
Unfallaufnahme, Beweissicherung im Ausland

oder anderen Städten der Bundesrepublik Deutschland bei entsprechender Beauftragung.

Benennung von Rechtsanwälten für Verkehrsrecht und Werkstätten

Weiterhin ist es uns möglich, Ihnen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu benennen, damit Ihre Rechte gewahrt und diese in enger Zusammenarbeit ggf. in einem gerichtlichen Verfahren durchgesetzt werden. Ebenfalls können wir Ihnen Werkstätten benennen, welche Ihr Kraftfahrzeug nach einem Unfall zur Sicherstellung auf ihr Gelände vom Unfallort verbringen können. Welches erforderlich ist, wenn ihr Kraftfahrzeug z.B. nicht mehr verkehrssicher bzw. fahrtüchtig ist und Sie ggf. keinem Automobilclub angehören. Bei Bedarf, benennen wir Ihnen auch Werkstätten, welche Ihr Kraftfahrzeug qualitativ instandsetzen können.

Wir unterstützen Sie gern im Rahmen des Möglichen in jeglichen Punkten der Schadensklärung und stehen Ihnen gern jederzeit mit Rat zur Seite.