Ihr Recht

§§ Ihr Recht auf einen unabhängigen- und neutralen KFZ-Sachverständigen und Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nach einem unverschuldeten Unfall, Haftpflichtschaden!

Warum eigentlich einen unabhängigen- und neutralen KFZ-Gutachter und einen Rechtsanwalt nach einen Verkehrsunfall, Schadenereignis beauftragen?

Es ist Ihr Recht, einen unabhängigen- und neutralen KFZ-Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen. Dieses Recht steht Ihnen auch zu, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen KFZ-Gutachter mit der Aufnahme Ihres Unfallschadens beauftragt, Sie an eine Partnerwerkstatt verweist oder nur einen Kostenvoranschlag bis zu einer benannten Höhe verlangt. Auch im Fall das die Schuldfrage offen ist oder angezweifelt wird, schafft ein dokumentierter und bezifferter Unfallschaden festgehalten in einem Beweissicherungsgutachten, die Grundlage für eine spätere Regulierung durch die gegnerische Versicherung in Ihrem Interesse.

Unsere Versicherungsunabhängigkeit und Neutralität stellt für Sie als Unfallgeschädigten einen wichtigen Punkt bei der Schadensregulierung dar. Es entsteht kein Interessenkonflikt, wir stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite und Sie können sich sicher sein, dass im erstellten Beweissicherungsgutachten Ihre Interessen gewahrt worden sind.

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Die Kosten für die Erstellung des Haftpflichtgutachtens muss die Versicherung des Unfallverursachers oberhalb der Bagatellschadensgrenze tragen. Bei der Bagatellschadensgrenze spricht man aktuell von 750,00€. In den seltensten Fällen ist es jedoch einem Unfallgeschädigten und überwiegenden Laien auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugtechnik möglich, die Schadenintensität und die damit verbundenen Instandsetzungsaufwendungen einzuschätzen. Auch hier stehen wir Ihnen gern als unabhängiges- und neutrales KFZ Sachverständigenbüro zur Verfügung, erstellen für Sie ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag und halten den Unfallschaden u.a. zur Beweissicherung digital und bei Erfordernis vermessen fest.

Die Kosten für ein Haftpflichtgutachten sind auch dann prozentual von der Versicherung des Unfallgegners zu tragen, wenn sich herauskristallisiert, dass man Ihnen entsprechend einer Quotenregelung eine Mithaftung am Unfallgeschehen vermittelt.

Warum einen Rechtsanwalt?

Um wirklich alle Ihre Interessen gut vertreten zu wissen, empfehlen wir Ihnen sich grundsätzlich von einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten zu lassen. Dieser setzt Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung und dem Unfallgegner vollständig und überwiegend für Sie kostenlos durch. Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie sich daher nicht erst anwaltlich vertreten lassen, wenn es Streit mit der Regulierung gibt, sondern Ihren Anspruch der rechtlichen Vertretung von Anfang an wahrnehmen.

Auch hier sind die Rechtsanwaltskosten  bei unverschuldetem Schadenseintritt von der Versicherung des Unfallgegners in vollem Umfang zu tragen.

Es freut uns sehr, Ihnen auch hier fachkompetente Unterstützung empfehlen zu können und benennen Ihnen gern einen Rechtanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht. (Waffengleichheit)