LEISTUNGKostenvoranschlag und Kurzgutachten

Kosten­voranschlag fürs Auto.Für kleine Schäden. Sauber dokumentiert.

Nicht jeder Schaden braucht ein volles Gutachten. Bei kleinen Schäden erstelle ich einen Kostenvoranschlag fürs Auto oder ein Kurzgutachten. Den Schaden nehme ich dabei so auf wie bei einem vollständigen Gutachten, damit später nichts verloren geht.

  • Für kleinere Schäden, in meiner Praxis unter rund 1.000 Euro brutto
  • Besichtigung vor Ort, Fotos und Aufnahme wie beim Gutachten
  • Bei Bedarf später zum vollständigen Gutachten erweiterbar
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Kfz-Gutachter Klaus Werner Hackbarth mit Klemmbrett neben einem Unfallwagen
TÜV Rheinlandpersonenzertifiziert
Rund um die Uhrtelefonisch erreichbar
5,0 Sterne ★★★★★38 Google-Bewertungen, Prenzlauer Berg
TÜV Rheinlandpersonenzertifiziert seit 2009
30 JahreKfz-Technik, seit 1996
Unabhängigin keinem Sachverständigenverband

Kosten­voranschlag vom Gutachter: Was Sie bekommen

Ein Kostenvoranschlag nennt, was die Reparatur voraussichtlich kostet. Ein Kurzgutachten geht etwas weiter als der Kostenvoranschlag. Bei mir wird der Schaden in beiden Fällen mit Fotos aufgenommen, wie bei einem vollen Gutachten. Beides eignet sich für kleinere Schäden, bei denen ein volles Gutachten mehr kostet, als es bringt.

Der Unterschied zum Kostenvoranschlag einer Werkstatt: Ich repariere nicht selbst und verdiene nicht an der Reparatur. Ich nehme den Schaden so auf wie bei einem vollständigen Gutachten:

  • Besichtigung dort, wo Ihr Fahrzeug steht
  • Fotodokumentation aller sichtbaren Beschädigungen
  • Kalkulation der Reparaturkosten mit Ersatzteilen, Arbeitszeit und Lackierung
  • Interne Beweissicherung: Die Aufnahme bleibt bei mir dokumentiert

Stellt sich später heraus, dass der Schaden größer ist oder die Versicherung Ärger macht, kann ich auf dieser Grundlage ein gerichtsverwertbares Gutachten erstellen.

Eingedellte Fahrzeugtür mit Checkliste und WerkzeugAuch beim kleinen Schaden: Aufnahme wie beim vollen Gutachten

Kosten­voranschlag oder Gutachten: meine Grenze

In meiner Praxis liegt die Grenze bei rund 1.000 Euro brutto. Darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten, darüber empfehle ich ein vollständiges Unfallgutachten. Das ist meine Erfahrung, keine gesetzliche Regel.

Die Entscheidung treffe ich nicht am Telefon, sondern nach der Besichtigung und einer ersten Einschätzung. Denn ob ein Schaden klein ist, sieht man oft erst bei genauem Hinsehen. Hinter einem leicht eingedrückten Stoßfänger können Halter, Sensoren oder Träger beschädigt sein. Dann wäre ein Kostenvoranschlag zu wenig.

Ein Kostenvoranschlag enthält außerdem keine Wertminderung und keinen Nutzungsausfall. Bei einem unverschuldeten Unfall verschenken Sie damit unter Umständen Geld. Ausführlich erkläre ich das im Ratgeber Gutachten oder Kostenvoranschlag?

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„Es wurde professionell der Schaden aufgenommen und alles mit Fotos dokumentiert.“

Kurzgutachten nach einem Bagatell­schaden

Bei sehr kleinen Schäden, sogenannten Bagatellschäden, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für ein volles Gutachten nicht immer übernehmen. Eine feste Grenze gibt es nicht. Der Bundesgerichtshof hat einen Schaden von rund 715 Euro nicht mehr als Bagatelle gewertet (Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 365/03). Für solche Fälle ist das Kurzgutachten gedacht: Der Schaden ist belegt, der Aufwand bleibt klein.

Ist die Schuld unklar oder ist der Verursacher geflüchtet, geht es zuerst um Spuren und Beweise. Dann ist die Beweissicherung der richtige Weg.

Kosten­voranschlag der Werkstatt prüfen lassen

Sie haben schon einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt und sind unsicher, ob er stimmt? Auch das prüfe ich: ob die genannten Arbeiten zum Schaden passen, ob der Reparaturweg sinnvoll ist und ob die Kosten nachvollziehbar sind. Mehr dazu unter Rechnungsprüfung.

So läuft es ab

  1. Fotos schickenSchicken Sie mir Fotos vom Schaden per WhatsApp an 0172 3900739 oder rufen Sie an. Ich melde mich sofort zurück.
  2. BesichtigungJe nach Region am selben, spätestens am nächsten Tag, bei Ihnen oder nach Absprache in der Werkstatt.
  3. EinschätzungIch sage Ihnen, ob ein Kostenvoranschlag reicht oder ob sich ein Gutachten lohnt.
  4. Kostenvoranschlag erhaltenAls PDF per E-Mail oder per Post, auf Wunsch direkt an die Versicherung.

Häufige Fragen zum Kosten­voranschlag

Was ist besser, Kostenvoranschlag oder Gutachter?

Das hängt von der Schadenhöhe ab. In meiner Praxis empfehle ich ab rund 1.000 Euro brutto ein Gutachten, darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag. Ich entscheide das mit Ihnen nach der Besichtigung.

Kann eine Werkstatt für einen Kostenvoranschlag Geld verlangen?

Nur wenn das vorher vereinbart ist. Nach § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten. Fragen Sie deshalb vorher nach.

Wer zahlt den Kostenvoranschlag für mein Auto?

Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie die Kosten in der Regel als Teil Ihres Schadens bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Bei sehr kleinen Schäden ist das nicht sicher, das bespreche ich vorher mit Ihnen. In anderen Fällen zahlen Sie selbst.

Ist ein Gutachten trotz Kostenvoranschlag möglich?

Ja. Weil ich den Schaden schon beim Kostenvoranschlag vollständig aufnehme, kann ich bei Bedarf später ein gerichtsverwertbares Gutachten erstellen.

Gibt es auch nach einer Reparatur eine Wertminderung?

Das kann sein. Ein Kostenvoranschlag weist sie aber nicht aus. Wenn eine Wertminderung infrage kommt, ist ein Gutachten meist die bessere Wahl.

Quellen

Termin vereinbaren

Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos vom Schaden per WhatsApp. Ich melde mich sofort zurück und komme am selben oder nächsten Tag zu Ihrem Fahrzeug.

Klaus Werner Hackbarth
Kfz-Sachverständigenbüro Klaus Werner HackbarthElla-Kay-Straße 20, 10405 BerlinLandsberger Allee 181A, 10369 Berlinrund um die Uhr erreichbar
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