LEISTUNGLkw, Transporter und Arbeitsmaschinen

Lkw-Gutachter in Berlin.Auch für Transporter und Arbeits­maschinen.

Wenn ein Lkw oder Transporter ausfällt, steht bei Ihnen oft die Arbeit still. Als Lkw-Gutachter und unabhängiger Kfz-Sachverständiger begutachte ich Ihr Nutzfahrzeug dort, wo es steht, und halte den Schaden vollständig fest. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Versicherung des Verursachers die Kosten.

  • Besichtigung auf Ihrem Betriebshof oder in der Werkstatt
  • Rund um die Uhr erreichbar, Termin je nach Region am selben oder nächsten Tag
  • Unfall- und Wertgutachten, auch für ganze Fuhrparks
5,038 Google-Bewertungen, Büro Prenzlauer Berg
Lkw auf der Autobahn
TÜV Rheinlandpersonenzertifiziert
Rund um die Uhrtelefonisch erreichbar
5,0 Sterne ★★★★★38 Google-Bewertungen, Prenzlauer Berg
TÜV Rheinlandpersonenzertifiziert seit 2009
30 JahreKfz-Technik, seit 1996
Unabhängigin keinem Sachverständigenverband

Ihr Lkw-Gutachter und Transporter-Gutachter

Ein Nutzfahrzeuggutachten ist die Grundlage, mit der Sie einen Unfallschaden an Lkw, Transporter oder Arbeitsmaschine bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Es enthält dieselben Punkte wie ein Unfallgutachten für Pkw.

Ich begutachte Nutzfahrzeuge vom Transporter bis zum Lkw, dazu motorbetriebene Arbeitsmaschinen. Ich nehme jeden Schaden auf, fotografiere ihn und berechne mit den gängigen Kalkulationsprogrammen, was die Instandsetzung kostet. In Ihrem Gutachten steht:

  • Reparaturkosten mit Ersatzteilen, Arbeitszeit und Lackierung
  • Wertminderung, wenn das Fahrzeug nach der Reparatur weniger wert ist
  • Reparaturdauer, wichtig für Ihre Ausfallkosten
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert, wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt
  • Fotodokumentation aller Beschädigungen

Welche Nutzfahrzeuge ich begutachte

Neben Transportern und Lkw begutachte ich auch Busse und Traktoren.

Transportervom Kleintransporter bis zum Firmenfahrzeug
LkwUnfall-, Haftpflicht- und Wertgutachten
Arbeitsmaschinenmotorbetriebene Arbeitsmaschinen
Senioren- und KrankenmobileUnfall- und Haftpflichtgutachten
BusseUnfall- und Haftpflichtgutachten
TraktorenSchadengutachten nach einem Unfall

Für Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger gibt es eine eigene Seite: Wohnmobil- und Anhängergutachten. Mopeds und Roller begutachte ich ebenfalls, mehr dazu unter Motorradgutachten.

Transporter-Gutachter für Firmen und Fuhrparks

Zu meinen Auftraggebern gehören neben Privatleuten auch Firmen, Autohäuser, Werkstätten und Rechtsanwälte. Für Unternehmen erstelle ich nicht nur Unfallgutachten, sondern auch Wertgutachten: für einzelne Fahrzeuge, für ganze Fuhrparks und für Leasingrückläufer. Wenn ein Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen genommen wird, ermittle ich den Zeit- oder Marktwert für Steuerberater, Finanzamt oder Insolvenzverwalter.

Ein Nutzfahrzeug, das nicht fährt, kostet Sie jeden Tag Geld. Deshalb bin ich rund um die Uhr erreichbar und komme je nach Region am selben, spätestens am nächsten Tag. Ich arbeite in ganz Berlin und im Umkreis von rund 100 Kilometern um meine Standorte.

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„Gutachter Klaus Werner Hackbarth ist seit vielen Jahren unser absoluter Vertrauenspartner, wenn es um KFZ- und LKW-Gutachten geht. Egal ob für private Fahrzeuge oder unseren Firmenfuhrpark […]“

Paul M.Google-Bewertung

So läuft Ihr Nutzfahrzeug­gutachten ab

  1. Anrufen oder Fotos schickenRufen Sie mich unter 0172 3900739 an oder schicken Sie Schadenfotos per WhatsApp. Ich melde mich sofort zurück.
  2. Besichtigung vor OrtAuf Ihrem Betriebshof, an der Baustelle oder nach Absprache in der Werkstatt. Ihr Fahrzeug muss nicht zu mir gebracht werden.
  3. Gutachten erhaltenAls PDF per E-Mail oder per Post. Auf Wunsch schicke ich es direkt an die Versicherung oder Ihren Anwalt.
  4. RegulierungBei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung den Schaden und mein Honorar. Ich verlange keine Vorfinanzierung.

Wer zahlt das Lkw-Gutachten?

Waren Sie nicht schuld, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Ihren Schaden ersetzen, dazu gehören in der Regel auch die Gutachterkosten (§ 249 BGB). Nur bei sehr kleinen Schäden kann die Versicherung sie ablehnen. Eine feste Grenze gibt es nicht. Der Bundesgerichtshof hat einen Schaden von rund 715 Euro nicht mehr als Bagatelle gewertet (Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 365/03). Abgerechnet wird nach der aktuellen Honorarbefragung des BVSK. Ich warte die Zahlung der Versicherung ab. Auch meine Fahrtkosten trägt im Haftpflichtfall die Versicherung.

Bei Teilschuld zahlt die gegnerische Versicherung nur anteilig nach der Haftungsquote (BGH, Urteil vom 07.02.2012, VI ZR 133/11). Wertgutachten für Ihren Fuhrpark rechne ich nach Auftragsbestätigung ab. Mehr dazu im Ratgeber Wer zahlt den Kfz-Gutachter?

Häufige Fragen zum Lkw- und Transporter­gutachten

Was kostet ein Gutachten für Lkw oder Transporter?

Bei einem Haftpflichtschaden richtet sich das Honorar nach der aktuellen Honorarbefragung des BVSK. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt es in der Regel die gegnerische Versicherung. Einen Pauschalpreis nenne ich nicht, weil sich Fahrzeuge und Schäden zu stark unterscheiden.

Was ist besser, Kostenvoranschlag oder Gutachter?

Ein Kostenvoranschlag nennt nur die Reparaturkosten. Wertminderung und Reparaturdauer fehlen, beim Kostenvoranschlag einer Werkstatt auch eine unabhängige Fotodokumentation. In meiner Praxis empfehle ich ab rund 1.000 Euro brutto ein Gutachten. Ausführlich im Ratgeber Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Wer zahlt das Gutachten bei 50/50 Schuld?

Bei Teilschuld erstattet die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten nur nach der Haftungsquote. Den Rest tragen Sie. Rufen Sie mich vorher an, dann klären wir, ob sich ein Gutachten lohnt.

Wie schnell können Sie bei meinem Fahrzeug sein?

Je nach Region am selben, spätestens am nächsten Tag. In dringenden Fällen bin ich auch nachts vor Ort, das kann zusätzliche Kosten verursachen.

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie als Geschädigter Ihren Gutachter selbst wählen. Mehr dazu im Ratgeber Freie Gutachterwahl.

Quellen

  • § 249 BGB, Art und Umfang des Schadensersatzes
  • Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 365/03 (Bagatellschaden)
  • Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.02.2012, VI ZR 133/11 (Sachverständigenkosten bei Mithaftung nach der Haftungsquote)

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Termin vereinbaren

Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos vom Schaden per WhatsApp. Ich melde mich sofort zurück und komme am selben oder nächsten Tag zu Ihrem Fahrzeug.

Klaus Werner Hackbarth
Kfz-Sachverständigenbüro Klaus Werner HackbarthElla-Kay-Straße 20, 10405 BerlinLandsberger Allee 181A, 10369 Berlinrund um die Uhr erreichbar
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