Kaskogutachten in Berlin.Neutral bewertet. Bei Streit geprüft.
Ein Kaskogutachten erstelle ich vor allem im Auftrag von Versicherungen und Schadendienstleistern. Für Versicherte prüfe ich, ob die Abrechnung ihrer Kaskoversicherung stimmt, wenn es Streit über die Höhe des Schadens gibt.
- Kaskogutachten im Auftrag von Versicherungen und Dienstleistern
- Unabhängige Prüfung, wenn Sie mit der Abrechnung nicht einverstanden sind
- Neutral: bewusst ohne Sachverständigenverband, seit 2009 von TÜV Rheinland in Berlin personenzertifiziert
Kaskogutachten: Wer beauftragt den Gutachter?
Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Ihre eigene Versicherung zahlt: etwa beim selbst verursachten Unfall oder nach Unfallflucht in der Vollkasko oder je nach Vertrag bei Brand, Diebstahl, Glasbruch oder Wildunfall in der Teilkasko. Welche Schäden versichert sind, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
Für diese Fälle arbeite ich im Auftrag von Versicherungen und Schadendienstleistern. Ich nehme den Schaden auf, berechne die Reparaturkosten und, wenn sich eine Reparatur nicht lohnt, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Dabei gilt für mich dasselbe wie bei jedem anderen Gutachten: Ich bewerte, was ich sehe, nicht was dem Auftraggeber gefällt.
Brandschaden und Reparatur kontrolle: Beispiele aus meiner Praxis
Brand und Hagel sind typische Teilkaskoschäden. In den Musterbedingungen des GDV (AKB 2015) stehen Brand und Explosion unter A.2.2.1.1, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung unter A.2.2.1.3. Was Ihr Vertrag genau abdeckt, steht in Ihren eigenen Bedingungen.
Pkw-Brandschaden an einem Chevrolet Lumina
Das Foto oben auf dieser Seite zeigt einen Pkw-Brandschaden, den ich begutachtet habe: einen Chevrolet Lumina mit verbrannter Motorhaube und beschädigter Frontscheibe. Brandschäden gehören wie Unfallschäden zu meinen Gutachten.
Hagelschaden: auch die Reparatur prüfen lassen
Ob ein Hagelschaden fachgerecht beseitigt wurde, prüfe ich auf Wunsch im Rahmen der Reparaturkontrolle. Ein Beispiel aus einer Kaufbegleitung: Beim Kauf eines Dodge RAM 1500 war zugesichert, dass ein Hagelschaden fachgerecht instandgesetzt war. Tatsächlich fand ich eingefallene Flächen mit sichtbaren Rändern und aufgebrochenen Spachtel. Mehr zu diesem Fall unter Gebrauchtwagencheck. Wie ich eine Reparatur und die Werkstattrechnung prüfe, steht unter Rechnungsprüfung.
Aufgebrochener Spachtel nach Hagelreparatur
Mangelhafte HagelreparaturStreit mit der Kasko versicherung? Ich prüfe die Abrechnung
Als Versicherter können Sie mich einschalten, wenn die Abrechnung Ihrer Kaskoversicherung niedriger ausfällt als erwartet. Typische Streitpunkte sind:
- Wiederbeschaffungswert zu niedrig angesetzt, etwa bei gepflegten, seltenen oder gut ausgestatteten Fahrzeugen
- Totalschaden statt Reparatur: Die Versicherung rechnet Ihr Fahrzeug als wirtschaftlichen Totalschaden ab
- Gekürzte Reparaturkosten, zum Beispiel bei Arbeitszeit, Lackierung oder Ersatzteilen
- Schadenumfang strittig: Ein Teil des Schadens soll nicht vom versicherten Ereignis stammen
Ich sehe mir das Gutachten der Versicherung und, wenn möglich, Ihr Fahrzeug an. Danach sage ich Ihnen ehrlich, ob die Abrechnung nachvollziehbar ist oder wo sie technisch nicht stimmt. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie, ob Sie widersprechen oder einen Anwalt einschalten.
„Professionelle Beratung rund um die Schäden, kein klein klein um zu schummeln […]“
Das Sachverständigenverfahren in der Kasko
Viele Kaskoverträge sehen für Streit über die Schadenhöhe ein eigenes Verfahren vor. In den Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV (AKB 2015, Abschnitt A.2.6) heißt dieses Verfahren Sachverständigenverfahren: Versicherung und Versicherter benennen je einen Kfz-Sachverständigen. Einigen sich die beiden nicht, entscheidet ein Obmann. Die Kosten werden nach Erfolg verteilt.
Ob und in welcher Form Ihr Vertrag dieses Verfahren enthält, steht in Ihren eigenen Bedingungen. Ich bin kein Rechtsberater. Bei rechtlichen Fragen hilft Ihnen eine Anwältin oder ein Anwalt für Versicherungsrecht. Die technische Seite, also was am Fahrzeug kaputt ist, was die Reparatur kostet und was das Fahrzeug wert war, kläre ich.
Wer zahlt die Prüfung?
Eine Prüfung, die Sie selbst in Auftrag geben, zahlen Sie zunächst selbst. Anders als im Haftpflichtfall gibt es hier keinen Unfallgegner, dessen Versicherung die Kosten übernimmt. Sie erhalten nach der Erstellung eine Rechnung zur Überweisung.
Feste Preise nenne ich auf der Website nicht, weil der Aufwand stark vom Fall abhängt. Rufen Sie mich an, schildern Sie kurz den Streitpunkt, dann sage ich Ihnen vorher, womit Sie rechnen müssen.
War ein anderer schuld, wenden Sie sich in der Regel an die Versicherung des Verursachers und wählen den Gutachter selbst. Mehr dazu unter Haftpflichtgutachten.
So läuft die Prüfung ab
- Unterlagen schickenSchicken Sie mir das Gutachten oder die Abrechnung der Versicherung per E-Mail an kwh-kfz-technik@
t-online.de . - ErsteinschätzungIch melde mich zurück und sage Ihnen, ob eine Prüfung aus meiner Sicht Aussicht hat.
- BesichtigungWenn das Fahrzeug noch unrepariert ist, sehe ich es mir vor Ort an, dort wo es steht.
- StellungnahmeSie erhalten meine Bewertung schriftlich, auf Wunsch direkt an Ihren Anwalt.
Häufige Fragen zum Kaskogutachten
Wer zahlt den Gutachter bei einem Kaskoschaden?
Beauftragt Ihre Versicherung den Gutachter, zahlt sie ihn auch. Ein eigenes Gutachten oder eine Prüfung, die Sie selbst beauftragen, zahlen Sie zunächst selbst.
Muss ich das Gutachten der Versicherung akzeptieren?
Nicht ungeprüft. Wenn Sie Zweifel haben, lassen Sie es von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen. Viele Kaskoverträge sehen für Streit über die Schadenhöhe ein Sachverständigenverfahren vor.
Kann ich einen Vollkaskoschaden nach Gutachten abrechnen, ohne zu reparieren?
Das regelt Ihr Versicherungsvertrag. Lesen Sie die Bedingungen oder fragen Sie Ihre Versicherung. Ich bewerte den Schaden technisch, die Abrechnung legt der Vertrag fest.
Was ist, wenn die Reparatur teurer wird als im Gutachten?
Zeigen sich bei der Reparatur versteckte Schäden, kann ein Nachtrag zum Gutachten nötig sein. Lassen Sie die Werkstatt die zusätzlichen Schäden fotografieren, bevor sie weiterarbeitet. Informieren Sie außerdem Ihre Kaskoversicherung und holen Sie deren Weisung ein, bevor weiterrepariert wird (AKB 2015, E.1.3.2).
Sind Kostenvoranschlag und Gutachten das Gleiche?
Nein. Der Kostenvoranschlag nennt nur Reparaturkosten. Das Gutachten bewertet zusätzlich Wiederbeschaffungswert, Restwert und den Umfang des Schadens. Mehr dazu unter Kostenvoranschlag.
Quellen
- GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), A.2.6 Sachverständigenverfahren
- GDV, AKB 2015, A.2.2.1.1 Brand und Explosion, A.2.2.1.3 Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
- GDV, AKB 2015, E.1.3.2 Einholen der Weisung des Versicherers vor Reparatur oder Verwertung
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres eigenen Vertrags.
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Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos vom Schaden per WhatsApp. Ich melde mich sofort zurück und komme am selben oder nächsten Tag zu Ihrem Fahrzeug.
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Ich komme in ganz Berlin und im Umland dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht. Auf den Ortsseiten finden Sie, wie schnell ich bei Ihnen bin, welche Ortsteile ich abdecke und was Kunden aus Ihrer Nähe sagen.