Haftpflichtgutachten in Berlin.Ein anderer war schuld. Er zahlt.
Hat ein anderer Ihr Fahrzeug beschädigt, muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzen. Mit meinem Haftpflichtgutachten belegen Sie jede Forderung so, dass die gegnerische Versicherung wenig Spielraum zum Kürzen hat.
- Alle Fahrzeugschäden gegenüber der gegnerischen Versicherung belegt
- Bei unverschuldetem Unfall keine Vorfinanzierung: Ich warte die Zahlung der Versicherung ab
- Auf Wunsch direkt an die Versicherung oder Ihren Anwalt
Was ist ein Haftpflicht gutachten?
Der Begriff beschreibt also nicht eine andere Technik, sondern eine andere Lage: Sie sind Geschädigter, und die Rechnung geht an jemand anderen. Typisch sind ein Auffahrunfall, ein Vorfahrtsfehler des anderen oder ein Parkschaden, bei dem der Verursacher bekannt ist. Wie ich bei einem Verkehrsunfall allgemein vorgehe, lesen Sie auf der Seite Unfallgutachten, den Ablauf Schritt für Schritt unter So läuft ein Gutachten ab. Bei kleinen Schäden reicht manchmal ein Kostenvoranschlag. Hier geht es darum, was Ihnen gegenüber der gegnerischen Versicherung zusteht und wie das Gutachten es belegt.
Ihre Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, muss den Zustand herstellen, der ohne den Unfall bestehen würde (§ 249 Abs. 1 BGB). Was mein Gutachten dafür im Einzelnen festhält, von den Reparaturkosten bis zur Wertminderung, steht auf der Seite Unfallgutachten.
Auch die Kosten für das Gutachten gehören in der Regel zum Schaden, außer bei Bagatellschäden (BGH, Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06). Bei Teilschuld erstattet die gegnerische Versicherung sie wie die übrigen Posten nur nach ihrer Haftungsquote (BGH, Urteil vom 07.02.2012, VI ZR 133/11). Bei einem unverschuldeten Unfall gehen Sie bei mir nicht in Vorkasse, mehr dazu im Ratgeber Wer zahlt den Kfz-Gutachter?
„Durch das Gutachten wurde der Schaden an meinem PKW sehr gut dokumentiert und dies ist heutzutage gegenüber der gegnerischen Versicherung ein Muss.“
Mietwagen oder Nutzungs ausfall
Solange Ihr Fahrzeug repariert wird, können Sie es nicht nutzen. Dafür gibt es zwei Wege. Sie nehmen einen Mietwagen: Dann gehören die Mietkosten zum Schaden, soweit ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in Ihrer Lage sie für nötig halten darf (BGH, Urteil vom 12.10.2004, VI ZR 151/03). Oder Sie verzichten auf den Mietwagen: Dann kann Ihnen für die Tage ohne Fahrzeug eine Nutzungsausfallentschädigung zustehen (BGH, Beschluss vom 09.07.1986, GSZ 1/86).
In beiden Fällen kommt es darauf an, wie lange Sie auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen. Deshalb halte ich in meinem Haftpflichtgutachten die Reparaturdauer fest und gebe die Nutzungsausfallgruppe Ihres Fahrzeugs mit der zugehörigen Höhe an. Ob ein Mietwagen oder der Nutzungsausfall für Sie besser passt, klären Sie am besten mit Ihrem Anwalt, bevor Sie einen Wagen mieten.
Abrechnung ohne Reparatur
Statt der Reparatur dürfen Sie von der gegnerischen Versicherung den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen (§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB). Man spricht dann von fiktiver Abrechnung. Ihre Grundlage ist das Gutachten, denn ohne Werkstattrechnung muss der Betrag auf andere Weise belegt sein.
Einen Unterschied gibt es bei der Umsatzsteuer. Sie gehört nur dann zum Ersatz, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Rechnen Sie nach Gutachten ab, ohne zu reparieren, erhalten Sie die Reparaturkosten deshalb in der Regel ohne Umsatzsteuer. Welche Abrechnung für Sie günstiger ist, besprechen Sie am besten mit Ihrem Anwalt.
Die Versicherung des Unfallgegners ermitteln
Für die Regulierung brauchen Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Halten Sie beim ersten Anruf, wenn vorhanden, sein Kennzeichen und seine Versicherung bereit. Fehlt die Versicherung, finden Sie sie mit dem Kennzeichen über den Zentralruf der Autoversicherer. Wie das geht, erkläre ich im Ratgeber Zentralruf der Autoversicherer.
Kommen Sie damit nicht weiter, ermittle ich die Versicherung im Rahmen meiner Möglichkeiten, damit Ihr Gutachten ohne Umweg an die richtige Stelle geht. Ist der Verursacher unbekannt, etwa nach einer Unfallflucht, oder ist die Schuld unklar, sichere ich zuerst die Spuren. Das erkläre ich auf der Seite Beweissicherung.
Anwaltskosten: Wer zahlt Ihren Anwalt?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören auch die Kosten Ihres Anwalts in der Regel zum Schaden, den die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzt, soweit die Beauftragung erforderlich und zweckmäßig war (BGH, Urteil vom 29.10.2019, VI ZR 45/19). Bei einer Mitschuld bleibt ein Teil der Anwaltskosten unter Umständen bei Ihnen. Die Einzelheiten erkläre ich im Ratgeber Freie Gutachterwahl im Abschnitt „Brauche ich einen Anwalt?“.
Auf Wunsch nenne ich Ihnen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Aufgaben sind klar verteilt: Ich stelle den Schaden technisch fest, der Anwalt setzt Ihre Ansprüche rechtlich durch. Zieht sich die Regulierung hin, etwa weil die Versicherung die Schuldfrage bestreitet, schicke ich ihm das Gutachten auf Wunsch direkt.
„Außerdem muss ich seine Geduld hervorheben, bei der Erstellung der Rechnung, nachdem sich der Rechtsstreit bezüglich des Unfalls ellenlang hinzog.“
Häufige Fragen zum Haftpflicht gutachten
Wer zahlt den Gutachter bei einem Haftpflichtschaden?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers, denn die Gutachterkosten gehören in der Regel zum Schaden, außer bei Bagatellschäden. Bei Teilschuld zahlt sie nur anteilig nach der Haftungsquote. Mehr im Ratgeber Wer zahlt den Kfz-Gutachter?
Wann darf ich als Geschädigter einen Gutachter beauftragen?
Sofort nach dem Unfall und in jedem Fall vor der Reparatur. Sie brauchen dafür keine Zustimmung der gegnerischen Versicherung.
Warum schickt die Versicherung einen Gutachter?
Sie möchte den Schaden selbst bewerten lassen. Dieser Gutachter arbeitet in ihrem Auftrag. Sie können ablehnen und einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Mehr im Ratgeber Freie Gutachterwahl.
Was zahlt die Versicherung, wenn ich nicht reparieren lasse?
Sie können auf Grundlage des Gutachtens abrechnen. Die Umsatzsteuer wird dann aber nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB).
Wie lange dauert ein Haftpflichtgutachten?
Beim einfachen Haftpflichtschaden ca. 2 Tage nach der Besichtigung. Müssen Restwertangebote eingeholt werden, dauert es 3 bis 30 Tage.
Wie schnell zahlt die Versicherung nach dem Gutachten?
Das hängt von der Versicherung und vom Fall ab. Ein vollständiges Gutachten nimmt ihr Gründe für Rückfragen. Meine Rechnung stelle ich bei einem unverschuldeten Schaden in der Regel erst, wenn die Versicherung gezahlt hat, spätestens vor Ablauf der Anspruchsfrist.
Quellen
- § 249 BGB, Art und Umfang des Schadensersatzes
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06 (Gutachterkosten als Teil des Schadens)
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.02.2012, VI ZR 133/11 (Gutachterkosten bei Mithaftung nach Quote)
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.10.2004, VI ZR 151/03 (erforderliche Mietwagenkosten)
- Bundesgerichtshof, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 09.07.1986, GSZ 1/86 (Nutzungsausfall)
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.10.2019, VI ZR 45/19 (Ersatz der Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall)
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit mit der Versicherung hilft Ihnen eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht.
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