Wildunfall: Was tun?Die richtigen Schritte.
Ein Reh auf der Fahrbahn, ein Schlag, dann Stille. Nach einem Wildunfall wissen viele nicht, was jetzt zu tun ist. Hier lesen Sie, wie Sie sich an der Unfallstelle richtig verhalten, welche Versicherung zahlt und worauf Sie mit dem Motorrad achten sollten.
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Die kurze Antwort
| Ihre Situation | Wer zahlt den Schaden am Fahrzeug? |
|---|---|
| Zusammenstoß mit Haarwild, z. B. Reh, Wildschwein, Hirsch, Fuchs, Hase | die Teilkasko, auch als Teil der Vollkasko |
| Zusammenstoß mit anderen Tieren, z. B. Kuh, Pferd, Hund, Vogel | die Teilkasko nur, wenn Ihr Vertrag diese Tiere einschließt (etwa Nutztiere oder Tiere aller Art), sonst die Vollkasko |
| Ausweichen ohne Zusammenstoß | eventuell die Teilkasko als Rettungskosten, der Nachweis ist aber schwierig |
| Nur Kfz-Haftpflicht | keine Versicherung, Sie tragen den Schaden selbst |
Wildunfall: Was tun an der Unfallstelle?
- Unfallstelle sichernWarnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Gibt es Verletzte, rufen Sie den Notruf 112 und leisten Erste Hilfe.
- Polizei rufenRufen Sie die Polizei unter 110 an und nennen Sie den genauen Ort, auch wenn das Tier geflüchtet ist. Um das Tier kümmert sich der zuständige Jäger oder Förster.
- Tier liegen lassenFassen Sie ein verletztes Tier nicht an. Ein totes Tier ziehen Sie nur mit Handschuhen an den Fahrbahnrand. Nehmen Sie es auf keinen Fall mit, das kann als Wilderei strafbar sein.
- Fotos machenFotografieren Sie Unfallstelle, Tier und Fahrzeug, besonders Spuren wie Blut oder Fellreste am Fahrzeug. Damit belegen Sie später den Zusammenstoß.
- Bestätigung holenLassen Sie sich den Wildunfall vom Jäger oder Förster bescheinigen und notieren Sie das Aktenzeichen der Polizei. In Brandenburg stellt die Polizei selbst keine Wildbescheinigung mehr aus.
In Brandenburg ist die Meldung Pflicht. Nach § 27 des Brandenburgischen Jagdgesetzes müssen Sie einen Zusammenstoß mit Wild unverzüglich der Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst, der nächsten Polizeidienststelle oder dem zuständigen Jäger melden, auch wenn das Tier scheinbar unverletzt weitergelaufen ist.
Hat die Polizei in Brandenburg den Unfall aufgenommen, kann Ihre Versicherung bei der Zentralen Bußgeldstelle eine kostenpflichtige Aktenauskunft anfordern. Dafür braucht sie das Aktenzeichen.
Rehunfall: Wer zahlt den Schaden?
Für Schäden am eigenen Fahrzeug ist Ihre Kaskoversicherung zuständig, nicht die Haftpflicht. Nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV ist in der Teilkasko der Zusammenstoß des fahrenden Fahrzeugs mit Haarwild versichert. Was Haarwild ist, legt das Bundesjagdgesetz fest. Dazu gehören unter anderem Rehe, Rot- und Damhirsche, Wildschweine, Feldhasen, Wildkaninchen, Füchse und Dachse.
Eine Vollkasko schließt die Teilkasko ein. Ein Wildschaden, den die Teilkasko übernimmt, hat laut GDV keinen Einfluss auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt. Muss dagegen die Vollkasko einspringen, etwa bei einem Tier, das nicht zum Haarwild zählt, werden Sie in der Regel zurückgestuft. Laut GDV gibt es in der Teilkasko verschiedene Schutzumfänge: nur Haarwild, Haarwild einschließlich Nutztieren wie Pferden oder Rindern, oder Tiere aller Art. Welcher davon gilt und ob eine Selbstbeteiligung anfällt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
Wildunfälle sind kein Randthema: 2024 haben die Kfz-Versicherer laut GDV 276.000 Wildunfälle registriert. Auf Landstraßen an Wald und Feldern, wie es sie im Havelland und überall in Brandenburg gibt, ist vor allem in der Dämmerung am Abend und am frühen Morgen mit Wild zu rechnen.
Ausweichen oder bremsen?
Der GDV rät, im Zweifel die Spur zu halten. Wer ausweicht, landet schnell im Gegenverkehr, an einem Baum oder im Graben. Das ist meist gefährlicher als der Zusammenstoß mit dem Tier. Motorradfahrern empfiehlt der ADAC, durch Bremsen so viel Geschwindigkeit wie möglich abzubauen. Ausweichen ist dort höchstens die zweite Wahl.
Auch für die Versicherung spielt das eine Rolle. Weichen Sie einem Tier aus und entsteht dabei ohne Zusammenstoß ein Schaden, kann die Teilkasko ihn als Rettungskosten ersetzen (§ 90 VVG). Dass ein Zusammenstoß mit Haarwild unmittelbar bevorstand, müssen Sie aber nachweisen können, und ohne Zeugen ist das schwierig. Bei kleinen Tieren kann das Ausweichen sogar grob fahrlässig sein. Der Bundesgerichtshof hat 1996 entschieden, dass die Versicherung keine Rettungskosten zahlen muss, wenn man mit einem Mittelklassewagen bei rund 90 km/h einem Hasen ausweicht.
Fristen: Bis wann Sie den Wildunfall melden müssen
Polizei oder Jäger informieren Sie sofort von der Unfallstelle aus. In Brandenburg verlangt das Jagdgesetz eine unverzügliche Meldung.
Ihrer Versicherung müssen Sie einen Schaden nach den Musterbedingungen des GDV innerhalb einer Woche melden. Vor der Reparatur oder Verwertung des Fahrzeugs holen Sie die Weisung der Versicherung ein, soweit das möglich ist. Übersteigt ein Wildschaden einen im Vertrag genannten Betrag, verlangen die Bedingungen außerdem eine unverzügliche Anzeige bei der Polizei. Die genauen Fristen und Beträge stehen in Ihrem Vertrag.
Der GDV empfiehlt, den Unfall zu melden, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.
Wildunfall mit dem Motorrad: ein Rehunfall aus meiner Praxis
Einer meiner Fälle: Für eine Yamaha GTS 1000 A habe ich nach einem Rehunfall das Motorradgutachten erstellt. Die Maschine war mit einem Reh kollidiert und danach in ein Waldgelände gefahren. Die Unfallbilder aus dem Gutachten zeigen zerkratzte und eingerissene Verkleidungs- und Seitenteile.
Bei einem Motorrad betrifft ein solcher Schaden schnell viele Teile auf einmal, und bei seltenen Modellen sind manche Ersatzteile kaum noch zu bekommen. Die GTS 1000 A kenne ich auch privat, ich besitze selbst zwei davon. Mehr zu meinen Gutachten für Motorräder lesen Sie unter Motorradgutachten.
Rehunfall mit einer Yamaha GTS 1000 A: zerkratztes SeitenteilAlle 19 Bilder zum Rehunfall mit der Yamaha ansehen
Wildunfall: Wann ein Gutachter hilft
Bei einem Wildunfall gibt es keinen Unfallgegner, dessen Versicherung einen Gutachter für Sie bezahlen müsste. Den Schaden reguliert Ihre eigene Kaskoversicherung, und die beauftragt in der Regel selbst einen Sachverständigen.
Kommt es mit Ihrer Versicherung zu Streit über die Höhe der Regulierung, etwa über den Wiederbeschaffungswert oder den Umfang der Reparatur, prüfe ich den Schaden unabhängig. Die Musterbedingungen sehen für solche Meinungsverschiedenheiten außerdem ein Sachverständigenverfahren vor, das Sie vor einer Klage verlangen können. Ein eigenes Gutachten bezahlen Sie in diesem Fall zunächst selbst. Mehr dazu unter Kaskogutachten.
Ist Ihr Fahrzeug nach dem Wildunfall nicht mehr fahrbereit, nenne ich Ihnen auf Wunsch Werkstätten, die es von der Unfallstelle abholen können. Telefonisch bin ich rund um die Uhr erreichbar.
Häufige Fragen zum Wildunfall
Wer zahlt einen Wildunfall?
Den Schaden an Ihrem Fahrzeug zahlt die Teilkasko, wenn Sie mit Haarwild wie Reh, Wildschwein oder Fuchs zusammengestoßen sind. Eine Vollkasko enthält die Teilkasko. Haben Sie nur eine Haftpflichtversicherung, tragen Sie den Schaden selbst.
Wie viel kostet eine Wildunfallbescheinigung?
Das ist nicht einheitlich geregelt. In Brandenburg stellt die Polizei keine Wildbescheinigung mehr aus, Ihre Versicherung kann dort stattdessen eine kostenpflichtige Aktenauskunft anfordern. Ob ein Jäger für eine Bescheinigung etwas berechnet, fragen Sie am besten direkt an der Unfallstelle.
Kann man einen Wildunfall nachträglich bei der Polizei melden?
Melden Sie den Unfall möglichst sofort von der Unfallstelle aus. In Brandenburg ist eine unverzügliche Meldung Pflicht. Je später Sie melden, desto schwerer lässt sich der Zusammenstoß mit Wild belegen, und genau diesen Nachweis braucht Ihre Teilkasko.
Wie lange habe ich Zeit, einen Wildunfall zu melden?
Polizei oder Jäger informieren Sie sofort. Ihrer Versicherung melden Sie den Schaden nach den Musterbedingungen innerhalb einer Woche und auf jeden Fall vor der Reparatur. Maßgeblich ist Ihr Vertrag.
Wann zahlt die Versicherung bei Wildunfall nicht?
Wenn Sie nur eine Haftpflichtversicherung haben, wenn das Tier kein Haarwild war und Ihr Vertrag es nicht einschließt (etwa als Nutztier oder über Tiere aller Art) oder wenn sich der Zusammenstoß nicht nachweisen lässt. Auch bei einem grob fahrlässigen Ausweichmanöver vor einem kleinen Tier kann die Leistung entfallen.
Brauche ich nach einem Wildunfall einen Gutachter?
In der Regel beauftragt Ihre Kaskoversicherung den Sachverständigen. Ein eigener Gutachter ist vor allem sinnvoll, wenn Sie mit der Regulierung nicht einverstanden sind. Dann prüfe ich den Schaden unabhängig.
Quellen
- ADAC, Wildunfall: richtig verhalten
- ADAC, Autoversicherung und Wildunfall
- ADAC Südbayern, Motorradfahren im Herbst (Wildwechsel)
- GDV (Die Versicherer), Wildunfälle und Kfz-Versicherung, 07.04.2026
- GDV, Musterbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015, Stand 30.04.2025), Ziffern A.2.2.1.4, A.2.6, E.1.1.1, E.1.3.2, E.1.3.3
- § 2 Bundesjagdgesetz, Tierarten (Haarwild)
- § 292 StGB, Jagdwilderei
- § 90 VVG, Erweiterter Ersatz von Rettungskosten
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.1996, IV ZR 321/95 (Ausweichen vor einem Hasen)
- Ministerium MLEUV Brandenburg, Wildunfall und Fallwild (§ 27 BbgJagdG)
- Polizei Brandenburg, Hinweise zu Verkehrsunfällen (Wildbescheinigung)
Abgerufen am 04.10.2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Was Ihre Versicherung zahlt, hängt von Ihrem Vertrag ab. Bei Streit mit der Versicherung hilft Ihnen eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht.
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