RATGEBERNach dem Unfall

Zentralruf der Autoversicherer.Die Versicherung des Gegners finden.

Um Ihren Schaden geltend zu machen, brauchen Sie die Versicherung des Unfallgegners. Fehlt sie nach dem Durcheinander an der Unfallstelle, hilft der Zentralruf der Autoversicherer. Hier erkläre ich, wie Sie ihn erreichen, welche Daten Sie brauchen und was bei Auslandsunfällen und Unfallflucht gilt.

Klaus Werner Hackbarth
Klaus Werner HackbarthKfz-Sachverständiger seit 2009 · Stand: Oktober 2026
5,038 Google-Bewertungen, Büro Prenzlauer Berg
Kfz-Gutachter Klaus Werner Hackbarth mit Klemmbrett neben einem Unfallwagen
TÜV Rheinlandpersonenzertifiziert
Rund um die Uhrtelefonisch erreichbar
5,0 Sterne ★★★★★38 Google-Bewertungen, Prenzlauer Berg
TÜV Rheinlandpersonenzertifiziert seit 2009
30 JahreKfz-Technik, seit 1996
Unabhängigin keinem Sachverständigenverband

Die kurze Antwort

Der Zentralruf der Autoversicherer nennt Ihnen nach einem Unfall kostenlos die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Innerhalb Deutschlands erreichen Sie ihn rund um die Uhr unter 0800 250 260 0 oder online. Sie brauchen dafür nur das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, den Unfalltag und das Unfallland, online zusätzlich Ihre E-Mail-Adresse.
WegKontaktErreichbar
Telefon in Deutschland0800 250 260 0, kostenfreirund um die Uhr, 365 Tage im Jahr
Telefon aus dem Ausland+49 40 300 330 300montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr
OnlineAnfrageformular auf zentralruf.derund um die Uhr, Antwort bei Bedarf per E-Mail

Was ist der Zentralruf der Autoversicherer?

Der Zentralruf der Autoversicherer ist die gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle nach § 8a des Pflichtversicherungsgesetzes. Betrieben wird er von der GDV Dienstleistungs-GmbH in Hamburg. Er ermittelt nach einem Verkehrsunfall die Kfz-Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeugs, in Deutschland und im europäischen Ausland.

Anfragen dürfen Geschädigte stellen und alle, die sie vertreten. Dazu zählt der Zentralruf ausdrücklich auch Rechtsanwälte, Werkstätten und Sachverständige. Für Sie ist die Auskunft kostenlos. Nach Angaben des Zentralrufs sind 95 Prozent der Anfragen innerhalb weniger Minuten erledigt. In seltenen Fällen dauert es länger, dann kommt die Auskunft in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Wichtig: Der Zentralruf nennt Ihnen nur die Versicherung. Ihren Schaden melden und durchsetzen müssen Sie selbst bei dieser Versicherung. Die Anfrage ersetzt keine Schadenmeldung.

Gegnerische Versicherung herausfinden: so gehen Sie vor

  1. Daten sichernNotieren Sie das vollständige Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, das Datum und den Ort des Unfalls. Ein Foto vom Kennzeichen beugt Zahlendrehern vor.
  2. Zentralruf anfragenRufen Sie 0800 250 260 0 an oder nutzen Sie das Online-Formular. Nennen Sie Kennzeichen, Unfalltag und Unfallland, online zusätzlich Ihre E-Mail-Adresse. Bei einem ausländischen Fahrzeug nennen Sie auch dessen Herkunftsland.
  3. Auskunft erhaltenSie erfahren in der Regel Name und Kontaktdaten der Versicherung. Bei einem Auslandsunfall nennt Ihnen der Zentralruf auch die zuständige Stelle für die Schadenregulierung in Deutschland.
  4. Schaden meldenMelden Sie Ihren Schaden direkt bei der gegnerischen Versicherung. Bei der Kfz-Haftpflicht dürfen Sie Ihren Anspruch unmittelbar gegen den Versicherer richten (§ 115 VVG).

Wie hoch Ihr Schaden ist, belegt dann ein Unfallgutachten. Wer die Kosten dafür trägt, lesen Sie im Ratgeber Wer zahlt den Kfz-Gutachter?

Welche Daten Sie vom Unfallgegner brauchen

Der Zentralruf kommt mit Kennzeichen, Unfalltag und Unfallland aus. Für die spätere Regulierung lohnt es sich trotzdem, an der Unfallstelle mehr festzuhalten:

  • Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, bei ausländischen Fahrzeugen mit dem Land
  • Name und Anschrift des Fahrers und, wenn möglich, des Halters
  • Versicherung und Versicherungsnummer, falls der Unfallgegner sie nennen kann
  • Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Zeugen mit Namen und Telefonnummer
  • Fotos von der Unfallstelle und von den Schäden an beiden Fahrzeugen

Hat die Polizei den Unfall aufgenommen, notieren Sie sich auch das Aktenzeichen. Das Gesetz sieht vor, dass die Auskunftsstelle unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich die Versicherungsnummer sowie Name und Anschrift des Halters übermittelt (§ 8a PflVG).

Unfall im Ausland oder mit ausländischem Fahrzeug

Auch nach einem Unfall im EU-Ausland, in Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich hilft der Zentralruf. Aus dem Ausland erreichen Sie ihn unter +49 40 300 330 300, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, oder über das Online-Formular. Sie erfahren dann die ausländische Versicherung und ihren Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland. An diesen wenden Sie sich mit Ihrem Schaden.

Erhalten Sie von der Versicherung oder ihrem Beauftragten binnen drei Monaten keine begründete Antwort, hat sie keinen Beauftragten in Deutschland benannt oder lassen sich Fahrzeug oder Versicherung nicht binnen zwei Monaten nach dem Unfall ermitteln, können Sie sich an die Entschädigungsstelle bei der Verkehrsopferhilfe wenden (§ 15 PflVG). Das gilt, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Hat Sie in Deutschland ein Fahrzeug geschädigt, das im Ausland versichert ist, verweist der Zentralruf an das Deutsche Büro Grüne Karte. Die Grüne Karte ist die internationale Versicherungsbescheinigung. Liegen die Voraussetzungen vor, übernimmt das Büro für das ausländische Fahrzeug die Pflichten eines Haftpflichtversicherers.

Den Europäischen Unfallbericht bietet der Zentralruf als Formular zum Ausdrucken an. Eine mehrsprachige Ausfüllanleitung gibt es dort als Broschüre zu bestellen. Beide Unfallbeteiligten füllen ihn gemeinsam aus und unterschreiben ihn. Auf Wunsch nehme ich Unfallschäden auch in anderen Städten und im Ausland auf. Rufen Sie mich an, dann besprechen wir, was in Ihrem Fall möglich ist.

Unfallflucht: wenn das Kennzeichen fehlt

Ohne Kennzeichen kann auch der Zentralruf keine Versicherung finden. Verständigen Sie nach einer Unfallflucht die Polizei. Bleibt der Verursacher unbekannt, kann die Verkehrsopferhilfe als Entschädigungsfonds einspringen. Für Schäden am eigenen Fahrzeug gilt dabei eine strenge Grenze: Sie werden nur ersetzt, wenn bei demselben Unfall zugleich ein Mensch getötet oder erheblich verletzt wurde, und dann abzüglich 500 Euro (§ 12 PflVG). Bei einem reinen Blechschaden bleibt deshalb meist nur die eigene Vollkaskoversicherung, sofern Sie eine haben.

Damit keine Spuren verloren gehen, sichere ich sie an Ihrem Fahrzeug. Bei Unfallflucht und bei unklarer Schuld ist die Beweissicherung bei mir kostenlos. Kostenpflichtig ist sie, wenn die Schuld absehbar ist und Sie eine Dokumentation für ein Gerichtsverfahren brauchen. Ein Einsatz in der Nacht ist teilweise kostenpflichtig.

So helfe ich Ihnen nach dem Unfall

Die Versicherung des Unfallgegners ermittle ich für meine Kunden im Rahmen des Möglichen gleich mit. So kann ich Ihr Gutachten schnell erstellen und auf Wunsch direkt an die zuständige Versicherung oder an Ihren Anwalt schicken.

Bei einem unverschuldeten Unfall gehen Sie bei mir nicht in Vorkasse, ich warte die Zahlung der Versicherung ab. Den Gutachter wählen Sie dabei selbst, mehr dazu unter Freie Gutachterwahl. Brauchen Sie anwaltliche Hilfe, nenne ich Ihnen auf Wunsch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Wie funktioniert der Zentralruf der Autoversicherer?

Sie rufen an oder stellen online eine Anfrage und nennen das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, den Unfalltag und das Unfallland. Der Zentralruf ermittelt daraus die Kfz-Haftpflichtversicherung und nennt Ihnen in der Regel deren Namen und Kontaktdaten.

Ist der Zentralruf kostenlos?

Ja. Für Sie als Anfragenden entstehen keine Kosten. Auch der Anruf unter 0800 250 260 0 ist innerhalb Deutschlands kostenfrei.

Kann man über das Kennzeichen die Versicherung herausfinden?

Ja, wenn Sie bei einem Verkehrsunfall geschädigt wurden. Genau dafür gibt es den Zentralruf. Die Auskunft ist für Geschädigte und ihre Vertreter gedacht, etwa Anwälte, Werkstätten oder Sachverständige.

Welche Daten brauche ich vom Unfallgegner?

Mindestens das Kennzeichen. Besser sind zusätzlich Name und Anschrift von Fahrer und Halter, die Versicherung, Zeugen und Fotos von der Unfallstelle.

Wie finde ich heraus, ob der Gegner den Schaden seiner Versicherung gemeldet hat?

Darauf müssen Sie nicht warten. Melden Sie Ihren Schaden selbst bei der gegnerischen Versicherung. Als Geschädigter dürfen Sie Ihren Anspruch direkt gegen sie richten (§ 115 VVG).

Wer muss den Unfall melden, Verursacher oder Geschädigter?

Beide, aber bei unterschiedlichen Stellen. Der Verursacher muss den Unfall nach den üblichen Versicherungsbedingungen innerhalb einer Woche seiner eigenen Versicherung melden. Sie als Geschädigter melden Ihren Schaden bei der gegnerischen Versicherung.

Termin vereinbaren

Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos vom Schaden per WhatsApp. Ich melde mich sofort zurück und komme am selben oder nächsten Tag zu Ihrem Fahrzeug.

Klaus Werner Hackbarth
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